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Für Tempo 30 auf der Eckenbertstraße- Bericht aus der Fraktion

Hier können Sie unseren Antrag zur Verkehrsberuhigung, den wir im Ortsbeirat verabschiedet haben und der nun bei der Stadt Worms zur Umsetzung anliegt einsehen:

"SPD-Antrag zur Ortsbeiratssitzung am 8.11.2018 in Worms-Neuhausen

Antrag über die Einrichtung eines geschwindigkeitsbegrenzenden 30km/h-Bereichs in der Eckenbertstraße von Höhe Gaustraße bis Von-Steuben-Straße

Der Ortsbeirat Worms Neuhausen möge beschließen:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h in der Eckenbertstraße im Teilabschnitt Gaustraße bis Von-Steuben-Straße durch die Einrichtung einer entsprechenden 30er Zone/ Erweiterung der 30km/h-Zone anschließender Abschnitt der Eckenbertstraße gen Hochheim.

Begründung:

Im genannten Teilabschnitt befinden sich mehrere Institutionen mit erhöhtem Gefahrenpotential:

  • allen voran die Staudingergrundschule - eine vierzügige Ganztagsschule in Angebotsform mit verschiedenen Schulschlusszeiten mittags und nachmittags samt Turnhallenkomplex, der auch von Vereinen in den Abendstunden genutzt wird,
  • der Waldorf-Kindergarten,
  • die Werkstatt für angepasste Arbeit der Lebenshilfe hat hier Zugänge
  • sowie eine Kirchengemeinde an der Ecke zur Von-Steuben-Straße.

Mit einer Entspannung und Entschärfung der Verkehrslage für mehr Sicherheit und Schutz von verschiedenen Verkehrsteilnehmern, insbesondere der Schulkinder, Älteren sowie Behinderten kann durch die Tempo30-Einrichtung mit einer Entschleunigung des Verkehrs gerechnet werden. Fahrradfahrende Schüler, parkplatzsuchende Autofahrer, straßenüberquerende Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen werden dadurch sicherer ihr Ziel erreichen.

Desweiteren sind die Unterrichtsräume der Staudingergrundschule nun in den neu aufgestellten Containern sehr viel näher an der Straße. Ein ruhigerer Verkehrsfluss trägt dazu bei, auch bei geöffneten Fenstern ohne größere Lärmbelästigung zu unterrichten.

Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c) [1] vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen anzuordnen sind.

§ 45 (1) ermöglicht es außerdem aus Gründen der

        • Verkehrssicherheit oder
  • zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Wir bitten Sie deshalb die Voraussetzungen hierfür zu prüfen und die Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.

Für die SPD-Fraktion

Anja Nettsträter, stellvertretende Fraktionssprecherin

 

[1] Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367)"

Neufassung gem. V v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013"